Mitgliedsbeiträge Ausblick des Präsidenten Geschichte
Clubgelände Clubeigene Boote Schlepp ab Mols
Revier Wie Sie uns finden Statuten
Fan-Boutique


Mitgliedsbeiträge
Status/Beitrag Liegeplatz
Einstand 200.- Gebühr 100.-/m2
Aktiv 140.-    
Passiv 40.-    
Junior 20.-    
Ehepaar 200.-    

Ausblick des Präsidenten


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Geschichte

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Clubgelände


Das Clubgelände befindet sich in Mols, in der Nähe des Boothafens...

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weitere Impressionen vom Clubgelände in Mols und vom Materiallager in Unterterzen finden sie hier


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Clubeigene Boote


Unsere Flotte besteht aus vier Optimisten, zwei Lasern, einer 420-er und einer J-Jolle.

Die Optimisten sind im Schopf in Unterterzen stationiert, die übrigen Boote stehen auf unserem Trockenplatz in Mols.

Die in Mols stationierten Boote dürfen von SCoW-Mitgliedern auf eigene Verantwortung gratis benützt werden. Der SCoW lehnt ausdrücklich jegliche Haftung ab. Wer eines dieser Boote segeln will, muss sich in das Bootsjournal, welches in unserem Gerätekontainer aufliegt, eintragen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Segel, Boot etc. im gleichen Zustand zurückgelassen werden, wie sie angetroffen wurden. (Sgel bitte nur in trockenem Zustand im Segelsack versorgen) Die Segel dürfen nicht in den Booten deponiert werden. Für die Benützung der Optis geben die Vorstandsmitglieder Ruedi Meier oder Willi Maurer auskunft. Allfällige Schäden sind unverzüglich einem der oben genannten Vorstandsmitgliedern zu melden.


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Schlepp ab Liegeplatz Mols


Wie in den letzten Jahren bieten wir den Regattateilnehmern von Mols und Unterterzen einen Schlepp zum Start aller Regatten beider Clubs an.
Interessenten müssen sich bis am Vorabend bei Willi Maurer Tel. 081/723 35 70 oder bei Ruedi Meier Tel. 081/738 25 21 anmelden.


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Revier


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Wie Sie uns finden

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Wie komme ich zum Walensee...?

 

 

Unser Routenplaner für ganz Europa hilft Ihnen bestimmt weiter.

Geben Sie einfach Ihren Abfahrtsort ein. Es wird Ihnen automatisch, der kürzeste und schnellste Weg zum Walensee angezeigt.

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WEB.DE Routenplanung: Ihr Weg zum Walensee
                   Ort eingeben und  

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Die Routenplanung für ganz Europa:

Vom Walensee nach Paris und von Moskau bis Lissabon und vom Nordkap
(bitte als Zielort "Honningsvag" eingeben) bis nach Athen oder anderswohin

Start Wählen Sie Start und Zielort
Ziel Geben Sie entweder den Ortsnamen oder die Postleitzahl ein.
Zwischenstation Sie können bis zu drei Zwischenstationen angeben.
Zwischenstation
Zwischenstation
Sie können wählen, ob der Routenplaner die schnellste oder kürzeste Strecke berechnen soll.

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Statuten


Name Art.1
Unter dem Namen "Segelclub oberer Walensee" (SCoW) und den Farben orange, dunkelblau, hellblau  besteht ein Verein nach ZGB Art. 50-79.

Sitz Art.2
Das Rechstdomizil befindet sich in Mols, politische Gemeinde Quarten.

Zweck Art.3
Der Club bezweckt die Wahrung der segelsportlichen Interessen seiner Mitglieder. Er ist politisch und konfessionell neutral. Über den Beitritt zu anderen Organisationen des Wasser- sports beschliesst gegebenenfalls die Vereinsversammlung, im folgenden VV genannt.

Mitgliedschaft Art.4
Der SCoW setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
a) Ehrenmitglieder
b) Aktivmitglieder
c) Juniormitglieder
d) Passivmitglieder
Wer Aussergewöhnliches für den Verein geleistet hat, kann zum Ehrenmitglied ernannt werden. Als Aktivmitglieder gelten Bootseigner und Personen, die den Zweck des Vereins tatkräftig                 unterstützen Juniormitglieder sind Jugendliche, die nicht erwerbstätig sind, höchstens aber bis zum 20. Altersjahr. Die Juniorenförderung unterliegt der Obhut des Vorstandes. Passivmit- glieder sind Gönner des Vereins. Sie haben an der VV kein Stimmrecht.

Eintritt Art.5
Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Die Bewerber werden im ersten Jahr provisorisch aufgenommen. Über die definitive Aufnahme entscheidet die folgende Vereinsversammlung durch Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmen. Abgelehnte Gesuche müssen nicht begründet werden. Passivmitglieder erlangen die Mitgliedschaft durch Entrichten des jährlichen  Beitrags.

Ausschluss und Austritt Art.6
Ein Mitglied kann auf eigenen Wunsch auf Ende des Jahres austreten oder, sofern es seine Pflichten gegenüber dem Club vernachlässigt, durch die VV ausgeschlossen werden. Es verliert jeden Anspruch auf das Clubvermögen

Beiträge Art.7
Die Mitgliederbeiträge und Eintrittsgebühren werden jährlich durch Vereinsbeschluss festgesetzt.Junioren- und Passivmitglieder entrichten einen reduzierten Beitrag. Die Einstands- gebühr wird durch die VV festgelegt.

Organisation Art.8
Die Organe des Clubs sind:
- die Vereinsversammlung
- der Vorstand
- zwei Rechnungsrevisoren
- Kommissionen

Vereinsversammlung Art.9
Die VV konstituiert sich aus den Mitgliederkategorien a), b) und c). Sie findet mindestens einmal im Jahr statt (Einberufungsfrist 14 Tage). Sie wählt den Vorstand und die Rechnungsrevisoren. Für besondere Aufgaben kann die VV nach Bedarf Kommissionen einsetzen. Der Vorstand ist in jeder Kommission durch mindestens ein Mitglied vertreten.

Vorstand Art.10
Der Vorstand besteht aus mindestens vier stimmberechtigte Mitgliedern, nämlich:
- Präsident
- Vizepräsident
- Aktuar
- Kassier
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand vertritt den Club nach aussen; er führt die Beschlüsse der VV aus und erledigt in eigener Kompetenz Geschäfte im Sinne des Vereins, deren finanzielle Auswirkungen den ihm eingeräumten Kredit nicht überschreitet. Die Vorstandssitzung kann durch den Präsidenten oder durch zwei Vorstandsmitglieder einberufen werden. Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Club führen Präsident oder Vizepräsident kollektiv mit einem weiterem Vorstandsmitglied.

Schlussbestimmungen
Art. 11
Anträge an die VV sind spätestens 7 Tage vor der angekündigten Zusammenkunft schriftlich an denVorstand zu richten.
Art. 12
Zur Statutenänderung bedarf es einer Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmen.
Art. 13
Für die finanziellen Verbindlichkeiten des Clubs haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Auflösung oder Fusion Art. 14
Über die Auflösung oder Fusion des Clubs und die Verwendung des Vereinsvermögen beschliesst eine Urabstimmung mit einmonatiger Frist für die Stimmabgabe. Entscheidend ist eine Zweidrittelsmehrheit der abgegebenen Stimmen.




Walenstadt, 13. Mai 1973

(Art. 2.5 revidiert 1976)
(Art. 5 revidiert Mols 17.1.1997)


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Fan-Boutique

Bezeichnung Preis
Mütze blau

SFr.

5.-
Mütze rot

SFr.

7.-
Aufkleber SFr. 2.-
Wimpel SFr. 10.-
gestickte Abzeichen zum Aufnähen SFr. 10.-

Der Verkauf der Artikel erfolgt zur Zeit ausschliesslich durch:

Rolf Schneider
Via Cuschas 5
7013 Domat/Ems

Tel. 081/633 18 61

Mail:
schneiderrolf@spin.ch


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